Exportieren Sie das Leistungsverzeichnis mit Mengen und Preisen als GAEB-Datei direkt in Ihre AVA- oder Kalkulationssoftware, fertig für Ausschreibung und Angebot.
Aus jeder Konfiguration entsteht automatisch ein Leistungsverzeichnis, das Sie als GAEB-Datei exportieren können:
Statt Positionen von Hand in die Ausschreibung zu übertragen, übernehmen Sie sie per GAEB-Datei. Das spart Tipparbeit und vermeidet Übertragungsfehler, gerade bei größeren Projekten und öffentlichen Ausschreibungen.
GAEB und IFC ergänzen sich: Die Mengen und Preise gehen per GAEB in die AVA, die Geometrie per IFC in den Abbund. Mehr dazu auf der Seite IFC-Export für Abbundsoftware.
Der GAEB-Export ist fester Bestandteil im Kalkulationsprogramm für Zimmereien. Die zugrunde liegenden Mengen sehen Sie zusätzlich in der automatischen Holzliste.
GAEB steht für den „Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen". Der GAEB-Standard, meist als GAEB DA XML bezeichnet, regelt den elektronischen Austausch von Ausschreibungs- und Vergabedaten zwischen Planern, ausschreibenden Stellen und ausführenden Betrieben. Statt Leistungsverzeichnisse als PDF abzutippen, wandern Positionen und Mengen strukturiert von einer Software in die nächste.
Der Export aus dem Konfigurator liefert das Leistungsverzeichnis mit Mengen und, auf Wunsch, Ihren eigenen Preisen, sodass Sie es direkt in Ihre AVA-Software einlesen können.
Besonders wertvoll wird das Format, sobald Ausschreibung und Vergabe (AVA) ins Spiel kommen, etwa bei größeren privaten Projekten, bei Zusammenarbeit mit Architekturbüros und bei öffentlichen Ausschreibungen, wo elektronische Vergabe oft vorausgesetzt wird. Wer überwiegend kleine Direktaufträge abwickelt, kommt auch ohne GAEB aus; wer regelmäßig an Ausschreibungen teilnimmt, spart mit dem Export spürbar Erfassungsaufwand und vermeidet Übertragungsfehler.
Ja, das Leistungsverzeichnis lässt sich als GAEB-Datei (X83) exportieren, mit Mengen und Preisen.
GAEB X83 (Leistungsverzeichnis) mit Mengen und Preisen, kompatibel mit gängiger AVA-Software.
Für AVA-Software, Ausschreibungen und die Übergabe an Ihre Kalkulationssoftware, ohne Positionen neu zu erfassen.
Ja, zusätzlich für die Geometrie-Übernahme in die Abbundsoftware.