Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 12.09.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung des SaaS-Dienstes „Holzbau-Konfigurator“ (nachfolgend „Dienst“), betrieben von Thomas Tischner IT Systems, Georg-Strobel-Straße 54, 90489 Nürnberg (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Zimmereibetriebe und Holzbauunternehmen). Die Registrierung als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.
(3) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung eines webbasierten 3D-Konfigurators, den der Kunde (nachfolgend „Tenant“) auf seiner eigenen Website einbetten kann. Der Konfigurator umfasst je nach gebuchten Bauteilen: 3D-Darstellung, automatische Preisberechnung, Materialberechnung, IFC-Export und Lead-Weiterleitung per E-Mail.
§ 2 Vertragsschluss und Registrierung
(1) Der Vertrag kommt durch die Registrierung über unsere Website und den Abschluss des Bezahlvorgangs über Stripe zustande.
(2) Mit der Registrierung bestätigt der Tenant, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
(3) Der Tenant erhält nach erfolgreicher Registrierung einen individuellen API-Schlüssel sowie Zugang zum Verwaltungsbereich.
(4) Mit der Registrierung erklärt der Tenant verbindlich, dass er den Dienst ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt (Unternehmererklärung gemäß § 14 BGB). Auf Grundlage dieser Erklärung besteht kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312g, 355 ff. BGB). Stellt sich heraus, dass der Tenant entgegen seiner Erklärung Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Verbraucherrechte uneingeschränkt.
(5) Die aktuellen AGB können jederzeit unter https://holzbau-konfigurator.de/agb abgerufen und gespeichert werden. Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gesondert gespeichert.
(6) Bestellungen bedürfen der Freigabe durch den Anbieter. Der Interessent bestätigt zunächst seine E-Mail-Adresse über einen zugesandten Link. Anschließend entscheidet der Anbieter über die Freigabe und stellt im Fall der Freigabe den Zugang zum Bezahlvorgang bereit. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht; der Anbieter kann eine Bestellung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bis zum Abschluss des Bezahlvorgangs nach Absatz 1 entstehen keine Kosten. Abgelehnte und nicht abgeschlossene Bestellungen löscht der Anbieter spätestens nach 90 Tagen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt dem Tenant einen 3D-Konfigurator als SaaS-Lösung bereit. Der Funktionsumfang richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Buchung gewählten Bauteilen.
(2) Folgende Bauteile sind verfügbar und einzeln buchbar:
- Carport (Flach- & Pultdach)
- Terrassenüberdachung
- Pavillon (4-, 6-, 8-Eck)
- Dachstuhl (Sattel-, Pult- & Walmdach)
- Dachgaube (Schlepp-, Satteldach- & Fledermausgaube) für Bestandsdächer
- Vordach (Pult-, Sattel- & Walmdach, freitragend oder auf Konsolen)
- Balkon (auf Stützen oder auskragend, mit Belag und Geländer)
- Holzrahmenbau & Brettsperrholz (BSP), Wandaufbau mit Riegeln oder Massivholzplatten, Dämmung & Beplankung
- Gartenhaus (Riegelbauweise mit Pultdach, Tür- und Fensteröffnungen frei setzbar)
- Windschiefe Dachfläche (Pultdach mit fallender oberer Kante, jeder Sparren mit eigener Neigung)
- Dachsanierung (Anfrage-Formular ohne Preis- und Mengenermittlung)
- Dachfenster (Anfrage-Formular für Einbau und Austausch, ohne Preis- und Mengenermittlung)
- Anbau & Aufstockung (Anfrage-Formular mit Fragebogen, ohne Preis- und Mengenermittlung)
(3) Alle Buchungen beinhalten zusätzlich:
- Eigener Verwaltungsbereich (Preise, Branding, Einstellungen)
- Individuelle Preiskalkulation
- Lead-Weiterleitung per E-Mail (Verifizierung durch einen per E-Mail zugestellten Einmalcode)
- Automatische Bestätigungsmail an Endkunden mit Konfigurationsübersicht
- Einbettung per Embed-Code auf der Tenant-Website
- IFC-Export
(3a) Exportdateien und Schnittstellen: Soweit Bauteile mit Preis- und Mengenermittlung gebucht sind, stellt der Anbieter aus einer Konfiguration Exportdateien bereit — derzeit IFC, GAEB, Materiallisten als Tabelle, ein Planungsdatenblatt als PDF, Sparrenpläne sowie Ansichten als Bilddatei (zusammen „Artefakte“). Der Abruf ist über den Verwaltungsbereich und über eine Server-zu-Server-Schnittstelle mit einem persönlichen Zugangsschlüssel (Service-Token) möglich; ferner kann die einbettende Seite über eine Fenster-Nachrichtenschnittstelle mit dem Konfigurator austauschen. Art, Umfang und Format der Artefakte können sich im Rahmen der Weiterentwicklung ändern (vgl. § 3a); ein Anspruch auf ein bestimmtes Format oder eine bestimmte Schnittstelle besteht nicht. Für die Nutzung der Artefakte gilt § 9.
Abweichend von Absatz 3 sind Dachsanierung, Dachfenster und Anbau & Aufstockung reine Anfrage-Formulare: Preiskalkulation, Materialberechnung, 3D-Darstellung und IFC-Export sind dort nicht enthalten. Für die übrigen Bauteile bleibt der Leistungsumfang nach Absatz 3 unverändert.
§ 3a Beta-Status
(1) Der Dienst befindet sich derzeit in einer aktiven Weiterentwicklungs- und Beta-Phase. Berechnungslogik, Bauteilbibliotheken, Querschnittstabellen, Preiskalkulation und insbesondere der IFC-Export werden laufend erweitert und korrigiert; einzelne Funktionen können sich ändern, vorübergehend deaktiviert oder ersetzt werden.
(2) Trotz sorgfältiger Prüfung können die vom Konfigurator ausgegebenen Ergebnisse (insbesondere Geometrie, Querschnitte, Materialmengen, Preise und IFC-Dateien) bekannte und unbekannte Fehler enthalten. Der Anbieter macht keinerlei Zusicherung über Vollständigkeit, Richtigkeit oder Eignung der Ausgaben für einen bestimmten Zweck, die über die in § 8 geregelte Haftung hinausgeht.
§ 3b Kostenloser Test
(1) Der Anbieter kann interessierten Betrieben einen zeitlich befristeten, unentgeltlichen Test des Dienstes einräumen. Die Testdauer beträgt 14 Tage ab Freischaltung.
(2) Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten: Der Interessent bestätigt zunächst seine E-Mail-Adresse über einen zugesandten Link. Anschließend entscheidet der Anbieter über die Freischaltung.
(3) Ein Anspruch auf Zugang zum Test besteht nicht. Der Anbieter kann eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein Vertrag über den Test kommt erst mit der Freischaltung durch den Anbieter zustande.
(4) Während des Tests entstehen keine Kosten. Es sind keine Zahlungsdaten zu hinterlegen.
(5) Der Test geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Er endet mit Ablauf der Testdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Danach wird der Zugang deaktiviert und eingebettete Konfiguratoren werden nicht mehr geladen. Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt nur durch eine gesonderte Bestellung nach § 2 zustande.
(6) Der Anbieter kann den Test jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden, insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung. § 8 (Haftungsbeschränkung) gilt für den unentgeltlichen Test uneingeschränkt; eine Verfügbarkeitszusage nach § 6 wird für den Testzeitraum nicht übernommen.
(7) Während des Tests eingegebene Konfigurationen und Einstellungen bleiben bis zu einer Löschung nach Absatz 8 erhalten und stehen bei einem späteren Abonnement wieder zur Verfügung.
(8) Wird nach Ablauf des Tests kein Abonnement abgeschlossen, löscht der Anbieter das Testkonto einschließlich der zugehörigen Daten nach 90 Tagen. Dasselbe gilt für abgelehnte und nicht abgeschlossene Anmeldungen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste auf unserer Website. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt automatisch und kann je nach Standort des Kunden variieren.
(2) Die Abrechnung erfolgt je nach gewähltem Abrechnungsintervall monatlich oder jährlich über Stripe.
(3) Das Abonnement setzt sich zusammen aus:
- Basis-Abo (Plattformgebühr)
- Zusätzliche Gebühr je gebuchtem Bauteil
(3b) Komplettpaket: Werden sämtliche Bauteile gebucht, tritt an die Stelle der Zusammensetzung nach Absatz 3 ein einheitlicher Paketpreis. Er umfasst die Plattformgebühr sowie alle Bauteile, einschließlich derjenigen, die während der Vertragslaufzeit neu hinzukommen. Wird ein Bauteil abgewählt, gilt wieder Absatz 3.
(3a) Werden ausschließlich Dachsanierung, Dachfenster und/oder Anbau & Aufstockung gebucht, entfällt die Plattformgebühr; es wird nur die Gebühr für diese Bauteile berechnet. In allen übrigen Fällen bleibt es bei der Zusammensetzung nach Absatz 3.
(4) Der Tenant kann jederzeit Bauteile hinzubuchen oder abwählen. Änderungen werden anteilig (pro rata) berechnet.
(5) Aktionscodes / Promotion-Codes: Der Anbieter kann zeitlich befristete Aktionscodes (z. B. Rabatte oder Gratiszeiträume) ausgeben. Aktionscodes werden im Stripe-Checkout eingelöst und reduzieren ausschließlich den Rechnungsbetrag des betreffenden Abrechnungszeitraums. Der Vertragsbeginn, die Laufzeit und die Kündigungsregelung nach § 5 bleiben unberührt. Nach Ablauf der Aktionsgültigkeit wird der jeweils reguläre Preis berechnet.
(6) Aktionspreise: Der Anbieter kann für einzelne Leistungen zeitlich befristete Aktionspreise ausloben. Ein während der Aktionslaufzeit abgeschlossenes Abonnement behält den Aktionspreis auch nach Ablauf der Aktion, solange die betreffende Position unverändert fortbesteht. Bucht der Kunde weitere Bauteile hinzu, gilt für diese der zum Zeitpunkt der Buchung gültige Preis; die bereits gebuchten Positionen bleiben davon unberührt. Der Wechsel in das Komplettpaket oder aus ihm heraus ersetzt sämtliche bisherigen Positionen und gilt deshalb als neue Preiswahl; dasselbe gilt für einen Wechsel des Abrechnungsintervalls (monatlich/jährlich). In diesen Fällen gilt der zum Zeitpunkt des Wechsels gültige Preis. Aktionspreise sind von den Aktionscodes nach Absatz 5 zu unterscheiden und können nicht mit diesen kombiniert werden.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der erfolgreichen Bestellung über den Stripe-Checkout. Das kostenpflichtige Abonnement wird unmittelbar aktiviert.
(2) Monatliche Abrechnung: Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat und ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündbar.
(3) Jährliche Abrechnung: Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr und ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündbar.
(4) Die Kündigung erfolgt über das Stripe-Kundenportal oder per E-Mail an den Anbieter.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Nach Vertragsende wird der Zugang des Tenants deaktiviert. Eingebettete Konfiguratoren werden nicht mehr geladen.
§ 6 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst ununterbrochene Verfügbarkeit des Dienstes. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht garantiert (Best-Effort).
(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt.
§ 7 Pflichten des Tenants
(1) Der Tenant ist dafür verantwortlich, seine Zugangsdaten (Admin-Login, API-Schlüssel) vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
(2) Der Tenant stellt sicher, dass die von ihm eingegebenen Preise, Materialpreise und Aufschläge korrekt sind.
(3) Der Tenant ist verpflichtet, auf seiner eigenen Website eine eigene Datenschutzerklärung bereitzustellen, die die Einbindung des Konfigurators und die damit verbundene Lead-Weiterleitung per E-Mail transparent darstellt.
(4) Der Tenant darf den Konfigurator ausschließlich auf den im Verwaltungsbereich hinterlegten Domains einbetten.
(5) Der Tenant ist als Fachbetrieb verpflichtet, sämtliche vom Konfigurator ausgegebenen Angaben (insbesondere Querschnitte, Materialangaben, Konstruktionsdetails, Preise sowie die generierten IFC-Exporte) eigenverantwortlich zu prüfen, bevor sie in die Ausführungsplanung, in CAD-/BIM-Systeme oder in die statische Berechnung übernommen werden. Die statische Tragfähigkeit ist durch eine qualifizierte Berechnung gemäß den geltenden Normen (insbesondere EC 5 / DIN EN 1995) bestätigen zu lassen. Der Konfigurator dient ausschließlich der Preisindikation und Unterstützung des Fachbetriebs, er enthebt den Fachbetrieb in keinem Fall seiner bau- und standsicherheitsrechtlichen Pflichten nach den jeweils geltenden Landesbauordnungen und technischen Regelwerken.
(6) Mitwirkungspflicht / Fehlermeldung: Der Tenant ist verpflichtet, ihm bekannt gewordene Fehler, Auffälligkeiten oder unplausible Ergebnisse des Konfigurators (insbesondere fehlerhafte Querschnitte, Geometrien, Materialmengen, Preise oder IFC-Exporte) unverzüglich in Textform an E-Mail-Adresse (per JavaScript geladen) zu melden. Unterlässt der Tenant die Meldung eines ihm bekannten Fehlers und nutzt er den Dienst trotz Kenntnis dieses Fehlers weiter, kann dies bei der Beurteilung eines etwaigen Mitverschuldens nach § 254 BGB zu seinen Lasten berücksichtigt werden.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Höhe ist begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Sämtliche vom Konfigurator ausgegebenen Angaben, insbesondere BSH-Querschnitte, statische Angaben, Maße, Preise sowie die generierten IFC-Exporte, sind ausdrücklich unverbindliche Richtwerte und Vorschauergebnisse aus einer Beta-Software (vgl. § 3a). Sie dienen der ersten Orientierung und Preisindikation, ersetzen jedoch keine statische Berechnung durch einen qualifizierten Ingenieur und stellen kein verbindliches Angebot dar. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die statische Richtigkeit der Berechnungen. Für die Prüfung und Bestätigung aller Angaben ist ausschließlich der nutzende Fachbetrieb verantwortlich (vgl. § 7 Abs. 5).
(4) Für die Richtigkeit der vom Tenant eingegebenen Preise und Materialkosten übernimmt der Anbieter keine Haftung.
(5) Freistellung: Der Tenant stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Tenant oder dessen Kunden Angaben des Konfigurators ohne die nach § 7 Abs. 5 erforderliche eigenständige fachliche Prüfung für die Planung oder Bauausführung übernommen haben, soweit der Tenant den Verstoß zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Tenant unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt dem Tenant Gelegenheit zur Stellungnahme.
(6) Verfügbarkeit: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Konfigurators entstehen, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder Verzögerungsschäden aufgrund von Wartungsarbeiten, Serverausfällen oder Störungen der Infrastruktur Dritter (Hosting, Internet, DNS). Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert (vgl. § 6).
(7) Haftungsobergrenze: Die Gesamthaftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach begrenzt auf die vom Tenant in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadenereignis tatsächlich gezahlte Vergütung. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Tenant erhält für die Dauer des Vertrages ein nicht-übertragbares, nicht-exklusives Recht, den Konfigurator auf seinen Websites einzubetten und zu nutzen.
(2) Eine Weitergabe des Zugangs an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um Mitarbeiter des Tenant-Unternehmens.
(3) Verbot der Endkunden-Weitervermittlung: Der Tenant darf den Konfigurator ausschließlich zur Angebots- und Preisermittlung für das eigene Leistungsangebot gegenüber seinen eigenen Endkunden einsetzen. Nicht gestattet ist insbesondere die Nutzung des Dienstes zum Aufbau oder Betrieb einer Plattform, eines Portals, eines Marktplatzes, eines Vergleichs- oder Vermittlungsdienstes oder einer sonstigen Lösung, die ganz oder teilweise darauf ausgerichtet ist, Anfragen, Konfigurationen, Angebote oder Endkunden an Dritte, insbesondere an andere Holzbau- oder Fachbetriebe, zu vermitteln, weiterzuleiten, zu verkaufen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen („Endkunden-Weitervermittlung“ bzw. Lead-Vermittlung). Dieses Geschäftsmodell bleibt ausdrücklich dem Anbieter vorbehalten.
(4) Verstoßt der Tenant gegen Absatz 3, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach vorheriger Abmahnung mit angemessener Frist zu sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen (vgl. § 5). Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(5) Nutzung nur für das eigene Leistungsangebot: Der Tenant darf den Dienst, seine Schnittstellen und die daraus erzeugten Artefakte (§ 3 Abs. 3a) ausschließlich für das eigene Bau- und Leistungsangebot verwenden. Zulässig ist dabei auch, eigenen Endkunden Planungsunterlagen entgeltlich zu überlassen, sofern dies im Zusammenhang mit einem eigenen Bauvorhaben oder einem eigenen Angebot des Tenants steht.
(6) Verbot des Weiterangebots: Nicht gestattet ist es, den Dienst, seine Schnittstellen oder die Artefakte ganz oder teilweise zur Grundlage eines eigenen Angebots an Dritte zu machen. Das gilt unabhängig davon, ob das Angebot entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, und umfasst insbesondere:
- den Weiterverkauf, die Vermietung, die Verleihung oder die Unterlizenzierung des Dienstes oder einzelner Funktionen,
- das Bereitstellen des Dienstes oder der Artefakte für andere Fach- oder Holzbaubetriebe, auch unter eigener Marke (White-Label) oder als Bestandteil einer eigenen Software,
- den Verkauf von Planungsunterlagen, der von einem eigenen Bauvorhaben oder Angebot des Tenants losgelöst ist,
- das systematische oder automatisierte Abrufen von Berechnungsergebnissen, Artefakten oder Bauteildaten zum Aufbau eigener Datenbestände, Kataloge oder Dienste.
(7) Erlaubnisvorbehalt für die Planung für andere Betriebe: Erbringt der Tenant Planungsleistungen für andere Fach- oder Holzbaubetriebe, darf er den Dienst hierfür nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters einsetzen. Die Zustimmung kann auf einzelne Betriebe, Bauvorhaben oder Zeiträume beschränkt und mit Bedingungen verbunden werden. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht; eine erteilte Zustimmung kann der Anbieter mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, wenn die Voraussetzungen entfallen.
(8) Vorbehalt zugunsten des Anbieters: Der entgeltliche Vertrieb von Planungsunterlagen und Exportdateien als eigenständiges Angebot gegenüber Dritten bleibt — wie das Geschäftsmodell nach Absatz 3 — dem Anbieter vorbehalten.
(9) Verstoßt der Tenant gegen die Absätze 5 bis 7, gilt Absatz 4 entsprechend. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es abweichend davon nicht, wenn der Verstoß trotz Kenntnis fortgesetzt wird oder dem Anbieter durch das Abwarten der Frist erhebliche Nachteile drohen; in diesem Fall kann der Zugang mit sofortiger Wirkung gesperrt werden (§ 314 Abs. 2 Satz 3 BGB).
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Details zur Datenverarbeitung entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
(2) Der Anbieter verarbeitet im Rahmen der Diensterbringung personenbezogene Daten der Endkunden des Tenants (insbesondere E-Mail-Adressen zur Verifizierung und Lead-Daten zur Weiterleitung per E-Mail). Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Der AVV ist Bestandteil dieser AGB. Mit Annahme der AGB stimmt der Tenant auch dem AVV zu.
§ 11 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist (mindestens 4 Wochen) zu ändern.
(2) Unwesentliche Änderungen (z. B. redaktionelle Anpassungen, Klarstellungen ohne inhaltliche Auswirkung, Ergänzungen aufgrund geänderter Rechtslage): Diese werden dem Tenant per E-Mail mitgeteilt. Der Anbieter weist in der Mitteilung ausdrücklich und gesondert auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Rechtsfolge des Schweigens hin. Widerspricht der Tenant nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
(3) Wesentliche Änderungen (insbesondere solche, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, die Haftung oder zentrale Pflichten des Tenants betreffen): Diese bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Tenants. Der Anbieter informiert den Tenant per E-Mail und stellt eine Möglichkeit zur aktiven Bestätigung bereit. Stimmt der Tenant nicht innerhalb von 4 Wochen zu, gelten die bisherigen AGB fort. In diesem Fall steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zu.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.